Menschenrechtsbericht Salzburg 2016

Schwerpunktthema Flucht und Asyl

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
BilderBox.com

Die Plattform Menschenrechte Salzburg hat ihren jährlichen Bericht zur Lage der Menschenrechte im Land Salzburg herausgegeben. 

Neben einer Dokumentation der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg und an die Plattform Menschenrechte finden sich in dem umfangreichen Bericht zahlreiche Texte und Fallbeschreibungen zu verschiedensten Menschenrechtsthemen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Asyl und Flucht.

Im Kapitel „Antidiskriminierung und Gleichbehandlung“ (S. 85) wird von zahlreichen Einlassverweigerungen in der Salzburger Innenstadt berichtet. Asylwerber hätten immer wieder große Probleme, in Lokale eingelassen zu werden. Der Klagsverband hat übrigens schon mehrfach wegen rassistischer Einlassverweigerung geklagt und auch in vielen Fällen recht bekommen.

In einer Rubrik mit dem Namen „Aus eigener Sicht“ stellen Betroffene ihre Sicht der Dinge dar. So berichtet zum Beispiel ein Asylwerber über seine Erfahrungen in einem Flüchtlingsheim oder eine 19-jährige Schülerin, die ein Kopftuch trägt, über rassistische Gewalt.

Auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden im Salzburger Menschenrechtsbericht thematisiert. 2016 wurde das Salzburger Behindertengesetz novelliert. Zur großen Enttäuschung vieler Menschen mit Behinderungen hat der Anspruch auf persönliche Assistenz aber keinen Eingang in die Gesetzesnovelle gefunden. Vorläufig ist nur ein Pilotprojekt geplant.

Folgen Sie diesem Link, um den Menschenrechtsbericht Salzburg 2016 herunterzuladen (pdf).

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2 Kommentare

  • Auch die massiven und anhaltenden Menschenrechtsverletzungen an behinderten Kindern und Erwachsenen im Konradinum sind nicht erwähnt.

  • Schon erstaunlich wie es dieser „Menschenrechtsbericht“ wieder einmal schafft, die massive strukturelle Gewalt gegen die erwerbslose und arm gemachten Menschen durch das Existenz bedrohenden Sanktionenregime weiter tot zu schweigen. Und das, obwohl im vergangenen Jahr der Verwaltungsgerichtshof in einem skandalösen Urteil bezüglich einer Bezugssperre gegen einen psychisch kranken Obdachlosen gemeint hatte, dass die Mindestsicherung komplett (bis auf den Wohnkostenanteil) gestrichen werden darf, ohne auch nur in einem Nebensatz eine Sicherung des Überlebens wenigstens in Form von Sachleistungen in Erwägung zu ziehen. Einfach skandalös diese bürgerlichen Heuchler von der Menschenrechtsplattform! http://www.aktive-arbeitslose.at/news/mindestsicherung_salzburg_skandalurteil_verwaltungsgerichtshof_gibt_der_buerokratie_die_lizenz_zum_verhungern_lassen_kranker_menschen.html