NÖ: Impfung nicht immer barrierefrei zugänglich

Am 26. Februar 2021 begann in Niederösterreich die Phase der Impfanmeldungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Persönlichen Assistentinnen und Assistenten. Doch wie folgende Geschichte zeigt, wurde anscheinend der Faktor der barrierefreien Zugänglichkeit nicht mitbedacht.

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
BilderBox.com

Am 26. Februar 2021 gab es in Niederösterreich für Menschen mit Behinderungen und ihre Persönlichen Assistentinnen endlich auch die Möglichkeit, Impftermine zu bekommen.

Doch dabei hat das Land Niederösterreich offensichtlich auf die Barrierefreiheit vergessen. Folgende Geschichte hat uns eine BIZEPS-Leserin aus Niederösterreich gemailt.

Frau Müller [Name geändert, der Redaktion bekannt] gehört durch ihre Behinderung zur Hochrisikogruppe. Sie hat sich anlässlich des Impfbeginns am 26. Februar 2021 mit ihrer Persönlichen Assistentin für die Impfung angemeldet. Um 10:15 bekam sie auch schon einen Termin. Den Rest schildert sie folgendermaßen:

Die Auswahl der Impfstellen war etwas unübersichtlich, es waren alles Arztpraxen von niedergelassenen Ärzten. Schnell was in der Nähe gesucht und gebucht. Gleich am Montag bin ich dran. 

Im Nachhinein google ich den Arzt und werde skeptisch, ob er behindertengerecht erreichbar ist. Mein Mann ruft an, um auf Nummer sicher zu gehen. Nein, sind über mehrere Stufen erreichbar. Der Arzt würde zu mir rauskommen, ich kann überdacht in der Einfahrt stehen.

Die Tatsache, dass bei den Impfungen für Menschen mit Behinderungen auf die erforderliche barrierefreie Zugänglichkeit der Impforte vergessen wurde, macht Frau Müller sprachlos.

Update: Der NÖ-Monitoringausschuss hat zum Thema Impfungen Empfehlungen ausgesprochen, die leider nicht realisiert wurden.

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4 Kommentare

  • Der NÖ Monitoringausschuss hat dazu eine Empfehlung an die Landesregierung beschlossen. Link zum Text: https://noel.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Empfehlung__Zugang_zur_Corona-Impfung.pdf

    • Danke für den Hinweis, den wir am Ende des Artikel eingebaut haben.

  • „Frau XY“ hat natürlich Recht auf Quellenschutz, aber bitte ändert es in z. B. Frau Müller – XY klingt bissi kindlich…;-( Schade um den Bericht (und die damit verbunde Arbeit).

    • Danke, das hätte nicht durchrutschen dürfen, ich habe es geändert.