Reform der Sachwalterschaft

Monitoringausschuss sagt: bedeutender Schritt in die richtige Richtung - Justizministerium hat den Entwurf des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes in Begutachtung versandt

Christina Wurzinger
Stefan Pauser

„Das Reformvorhaben stellt auf jeden Fall einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung dar“, so die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Christina Wurzinger, „auch dann, wenn der Entwurf noch nicht in sämtlichen Details der Behindertenrechtskonvention entspricht.“ 

Die Vorsitzende lobt nicht nur die Inhalte des Entwurfs, sondern insbesondere auch den vorbildlichen dreijährigen Prozess, in dem der Entwurf vorbereitet wurde. „Das Justizministerium nimmt mit den zahlreichen partizipativ und barrierefrei gestalteten Arbeitsgruppentreffen eine Vorreiterrolle in Österreich ein“ lobt Wurzinger.

Der Entwurf sieht vor, die zuletzt unter Kritik stehende Institution der Besachwaltung weitgehend durch andere, teilweise frei gewählte Formen der Entscheidungsunterstützung zu ersetzen. „Wesentlich ist“, so Wurzinger, „dass Menschen mit Behinderungen in Zukunft als gleichberechtigte Subjekte am Geschäftsleben teilhaben können.“

Der Monitoringausschuss hat zum Thema Unterstützte Entscheidungsfindung 2011 eine öffentliche Sitzung abgehalten und dann 2012 eine umfassende Stellungnahme dazu verabschiedet (http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/).

Das Wichtigste ist laut Wurzinger, „dass auf der Grundlage der neuen Rechtslage auch ein umfassendes Umdenken in allen Bereichen der Gesellschaft stattfindet. Menschen mit Behinderungen können selbst sehr gut Entscheidungen treffen, wenn sie die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Unterstützung vorfinden.“

Bei allem Verständnis für die Sicherheit des Rechtsverkehrs kann die Vorsitzende Bedenken von WirtschaftsvertreterInnen nicht teilen. „Es kann nicht sein“, betont Wurzinger, „dass in vermeintlicher Schutzabsicht für Wirtschaftstreibende einer großen Gruppe von Menschen weiterhin das Menschenrecht auf die Führung eines selbstbestimmten Lebens vom Grunde her abgesprochen wird.“

Abschließend mahnt Wurzinger: „Der maßgebliche Erfolg der Reform hängt nun davon ab, dass die Länder auch die entsprechende Unterstützung zur Entscheidungsfindung zur Verfügung stellen.“

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