Verwaltungsgericht: Stiftsapotheke in St. Lambrecht nicht barrierefrei

In der Steiermark tobt zwischen der Stifts-Apotheke in St. Lambrecht und dem Benediktinerkloster ein Rechtsstreit. Ein Nebenaspekt ist Barrierefreiheit.

Gerichtsurteil - Hammer
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Ein Teilaspekt des Rechtsstreit (es geht primär um einen Mietvertrag) ist nun entschieden. „Verwaltungsgericht hat geurteilt: Apotheke St. Lambrecht ist nicht barrierefrei“, berichtet die Kleine Zeitung am 31. August 2016. Sie zeigt ein Foto und informiert: „Um die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit zu gewährleisten, brachten die Apothekenbetreiber eine kleine Tafel samt Glocke neben dem Eingang an. Gehbehinderten Menschen wurde sodann eine Rampe aufgebaut.“

Und so hat sich die Sache – laut Kleiner Zeitung – weiterentwickelt: „Die Bezirkshauptmannschaft Murau erteilte dieser Lösung eine Absage, dagegen legte Apotheker Dieter Gall beim Verwaltungsgericht Berufung ein. Auch dieses urteilte nun: nicht barrierefrei.“ (Ein anderes Medium titelte „Klingel + Rampe ≠ barrierefrei„)

Entscheidung ist zu begrüßen

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist zu begrüßen. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden“, hält Mag.a Andrea Ludwig (Leiterin der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands) gegenüber BIZEPS fest und ergänzt: „Das bedeutet, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen. Das Anbringen einer Klingel erfüllt diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht und stellt eine Diskriminierung dar.“

Update 2017

Kleine Zeitung: Apotheke in historischem Gemäuer soll barrierefrei werden

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2 Kommentare

  • Achtung Wien: dasselbe gilt für die Filialen von BIPA von denen in Wien besonders viele nur über eine oder mehrere Stufen erreichbar sind und bei denen jetzt häufig eine Glocke samt dazugehörendem Text angebracht wurde und so der Eindruck erweckt wird, diese Firma bemüht sich ganz besonders um uns.
    Genauso bei der Firma FELBER in Wien die glaubt wenn sie bei EINER Filiale den Eingang barrierefrei macht – quasi als Alibi – dann genügt das schon und sie braucht dann bei ihren anderen Geschäftslokalen nichts mehr verändern.

  • Vorbildlich und bahnbrechend!