WAG Assistenzgenossenschaft begrüßt Meilenstein für Persönliche Assistenz

Heute wurde vom Sozialministerium die Richtlinie für das neue Pilotprojekt für Persönliche Assistenz in Österreich veröffentlicht.

Groß, zentral im Bild WAG in rot geschrieben, rechts daneben kleiner und in grau WAG in Brailleschrift geschrieben, unten im Bild in grau geschrieben Assistenzgenossenschaft
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„Es handelt sich um einen Meilenstein für die bundesweite Regelung für Persönliche Assistenz und ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen“, freut sich Roswitha Schachinger, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft.

Die Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz schafft für alle neun Bundesländer die Grundlage einer einheitlichen Förderungsmöglichkeit für Persönliche Assistenz. Für teilnehmende Bundesländer wird nun die Persönliche Assistenz im Privatbereich mit rund 50 % vom Bund mitfinanziert. Mit insgesamt 100 Mio. €.

Alle neun Länder sind willkommen

Begonnen wird in den Bundesländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg.

„Jetzt braucht es die Bereitschaft der restlichen Bundesländer, dem Pilotprojekt beizutreten. Dann kann Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen in ganz Österreich wirksam und somit die Deinstitutionalisierung vorangetrieben werden“, erläutert die langjährige Geschäftsführerin und erkennt darin einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Mit dieser Richtlinie des Bundes wird Persönliche Assistenz erstmals für alle Menschen, unabhängig von der Art der Behinderung verfügbar. Diese Möglichkeit wird vielen Menschen ein selbstbestimmtes Leben erleichtern.“, macht Jasna Puskaric, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft deutlich.

Außerdem soll ein niederschwelliger Zugang gewährleistet werden. Mit dem sogenannten „One-Stop-Shop“ wird der administrative Aufwand für Menschen mit Assistenzbedarf wesentlich vereinfacht.

Mehr soziale Absicherung für Persönliche Assistent:innen

Für Persönliche Assistent:innen bringt die neue Richtlinie eine wesentlich bessere soziale Absicherung als Arbeitnehmer:in. Sie müssen im Anstellungsverhältnis beschäftigt werden.

„Die aktuell prekäre Situation am Arbeitsmarkt macht es vielen Menschen mit Behinderungen schwer, Persönliche Assistent:innen zu finden. Eine Anstellung der Persönlichen Assistent:innen kann hier Verbesserungen bringen. Außerdem sind faire Arbeitsbedingungen im Sozialbereich unumgänglich“, betont Christoph Dirnbacher, geschäftsführender Vorstand der WAG Assistenzgenossenschaft abschließend.

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