Grünberg: Zusätzliche 36 Millionen Euro für Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen

ÖVP-Bereichssprecherin begrüßt das übergeordnete Ziel "Lohn am Arbeitsmarkt statt Taschengeld in Tagesstrukturen"

Kira Grünberg
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

„Es ist wesentlich, dass wir Menschen mit Behinderungen bestmöglich in die Gesellschaft sowie in das Arbeitsleben integrieren, um ihnen dadurch ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Da es Menschen mit Behinderungen bei der Arbeitssuche am ersten Arbeitsmarkt ungleich schwerer haben, forciert die Bundesregierung die Umsetzung inklusiver Arbeitsmöglichkeiten“, zeigte sich ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen und Inklusion Kira Grünberg über die heutige Ankündigung von Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Pressefoyer nach dem Ministerrat erfreut.

Für Maßnahmen in diese Richtung stellt die Bundesregierung erneut 36 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen entsprechende Pilotprojekte der Bundesländer mitfinanziert werden, die vor allem Menschen mit Behinderungen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf den Weg in den regulären Arbeitsmarkt ermöglichen und erleichtern mögen. Die Bundesländer sollen sich mit einem finanziellen Drittel an den inklusiven Pilotmodellen beteiligen.

Auch bei diesem Ansinnen muss der partizipative Ansatz gelten, sprich Menschen mit Behinderungen werden im Sinne der Selbstvertretung und Expertise in eigener Sache in den Erarbeitungsprozess der Pilotprojekte miteinbezogen. Im Zusammenspiel der Bundesregierung mit den Bundesländern werden so neue Lösungen abseits des seit vielen Jahrzehnten bestehenden Systems der segregativen Tagesstrukturen erarbeitet, heißt es im Ministerratsvortrag.

Grünberg fügte hinzu, dass derzeit rund 28.000 Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen, die auch als betreute Werkstätten bezeichnet werden, beschäftigt seien. Für ihre Tätigkeit sind sie unfallversichert und erhalten je nach Bundesland monatlich 35 bis 100 Euro Taschengeld, was nicht angemessen sei.

Während der Bund für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständig ist, liegt die Verantwortung für tagesstrukturelle Einrichtungen und deren Vergütungen bei den Ländern. Die Gespräche über eine generelle Systemumstellung auch in tagesstrukturellen Einrichtungen der Länder werden weitergeführt, erläuterte die Abgeordnete abschließend.

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