Überarbeitete Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz rückwirkend mit Jahresanfang 2023 in Kraft gesetzt

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz soll die bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbstorganisierte und gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben von Frauen und Männern mit einer schweren Funktionsbeeinträchtigung ermöglichen.

Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz 2023
Sozialministerium

„Menschen mit schweren Behinderungen ist der Zugang zum sowie der Verbleib im Erwerbsleben trotz fachlicher Eignung mangels individuellen Unterstützungsangebots erschwert. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz soll die bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbstorganisierte und gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben von Frauen und Männern mit einer schweren Funktionsbeeinträchtigung ermöglichen“, heißt es in der Einleitung der Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) des Sozialministerium. 

Das Sozialministerium finanziert PAA seit dem Jahr 2004 österreichweit und die Abwicklung erfolgt über die Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Neue Richtlinie online verfügbar

Die Richtlinie wurde im Sommer 2023 fertiggestellt, rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft gesetzt und ist auch auf der Homepage des Sozialministeriums abrufbar. Die aktuelle Richtlinie PAA ersetzt jene Version aus dem Jahr 2021.

Warum ist eine Überarbeitung der Richtlinie PAA notwendig gewesen?

Drei Gründe führten zu einem Bedarf, die Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz deutlich zu überarbeiten:

  1. Im Frühjahr 2023 hat das Sozialministerium eine Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz (Bund und Bundesländer) veröffentlicht. Infolge des Pilotprojektes „Harmonisierung PA – PAA“ (Harmonisierung des Standards zur Persönlichen Assistenz durch Angleichung der Voraussetzungen/Rahmenbedingungen für Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und der Persönlichen Assistenz in den sonstigen Lebensbereichen) gab es Anpassungsbedarf.
  2. Aufgrund einiger Erkenntnisse der letzten Jahre wurden Kleinigkeiten seit der letzten größeren Überarbeitung der PAA-Richtlinie aus 2019 angepasst.
  3. Im Frühjahr 2023 verlor das Bildungsministerium wegen vorenthaltener Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich die erste Verbandsklage in Österreich. Das Bildungsministerium argumentierte, dass auch das Sozialministierum ähnliche Einschränkungen bei der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz praktiziere. Doch das Gericht stellte den diskriminierenden Charakter der Regelung klar. Es war daher unausweichlich, dass auch das Sozialministerium Diskriminierungen aus der Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz entfernt.
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