Chancengleichheitsgesetz für Burgenland einstimmig beschlossen

Bei der Debatte zum Chancengleichheitsgesetz zeigten die Landtagsparteien weitgehend Einigkeit.

Landtag Burgenland
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„Spät, aber doch möchte auch das Burgenland eine zeitgemäße Gesetzgebung für Menschen mit Behinderungen beschließen“, dies berichtete BIZEPS im Jahr 2021. Zuerst sah es aber so aus, als ob die mit absoluter Mehrheit in Burgenland regierende SPÖ keinerlei Partizipation bei der Erstellung dieses Gesetzes plante.

Zahlreiche Proteste von ÖVP, FPÖ, GRÜNEN und NGOs (wie beispielsweise BIZEPS) führten schlussendlich dazu, dass in mehreren Gespräch über die möglichen Inhalte dieses Gesetzes diskutiert und teilweise auch Anregungen entgegengenommen wurden.

Soziallandesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) stellte im Februar 2024 im Rahmen einer Pressekonferenz die Inhalte des neuen Chancengleichheitsgesetzes vor. Das Gesetz – welches rund 3 Jahre in der Konzeption in Anspruch nahm – umfasst 15 Leistungen für Menschen mit Behinderung, wobei bei zwölf ein Rechtsanspruch besteht.

Chancengleichheitsgesetz für Burgenland am 21. März 2024 im Landtag

Landesrat Leonhard Schneemann
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Eine Vielzahl von Punkten umfasste die Sitzung des Burgenländischen Landtags am 21. März 2024.

Darunter auch der Tagesordnungspunkt 6, bei dem auch das neue Chancengleichheitsgesetz für Burgenland diskutiert und einstimmig beschlossen wurde.

Auch der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ist nach seiner siebenten Operation am Kehlkopf vor knapp zwei Wochen in den Landtag zurückgekehrt.

„Als wegweisend wurde schon vorab der Beschluss zum Chancengleichheitsgesetz tituliert, das neue Fördermöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigung bringt. In dieser Frage sind sich die Parteien weitgehend einig“, hält die BVZ dazu fest.

Gesetz wird Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben deutlich erhöhen, aber hat noch Schwächen

„Lange haben wir auf das Chancengleichheits-Gesetz im Burgenland gewartet. Als seitens der Landesregierung endlich auch mit den Behinderten-Vertretungsorganisationen gesprochen wurde, ging Entscheidendes weiter. Dieses Gesetz ist ein guter Schritt für viele Menschen mit Behinderungen im Burgenland“, hält Regina Petrik, GRÜNE-Klubobfrau im Burgenländischen Landtag, bei der Sitzung fest.

„Es wird die Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben deutlich erhöhen“, führt sie aus und ergänzt: „Das Gesetz hat noch Schwächen, die in den nächsten Jahren nachgebessert werden müssen. Dazu gehören ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz und ein Rechtsanspruch auf Schulassistenz. Nur mit einer gesetzlich verankerten Schulassistenz können wir ein inklusives Schulsystems umsetzen.“

Regina Petrik, Landtagsabgeordneten der GRÜNEN
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