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Bild: Hand über Computertastatur, Bildquelle: BilderBox.com Hier finden Sie die jüngsten Beiträge zu den Artikeln.

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Monika schrieb zum Artikel: Inklusive Schulsysteme sind erprobt und erwiesen

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Inklusive Schulsysteme sind erprobt und erwiesen

Danke Frau Schulze für die klare Position gegen die grassierenden Relativierungs- und Verwässerungsbestrebungen.

peter schrieb zum Artikel: Grünewald: WGKK soll Diskriminierung psychisch Kranker sofort stoppen

Wobei die Diskriminierung weiter geht. Auch im Bereich der Behindertenverbände gibts Diskriminierung nach unten. Siehe die Reaktion der ÖAR - Null. Wobei es noch nie vorgekommen sein soll, dass jemand Probleme hat mit einer Behinderung zu leben oder die Folgen eines Unfalls zu verarbeiten? Manche schaffen das recht gut, manche brauchen professionelle Hilfe und viele zerbrechen daran. Deshalb betrifft diese massive Leistungskürzung sehr viele behinderte Menschen, aber darüber wird ungern gesprochen.

Karl S T A N G L schrieb zum Artikel: Salzburg investiert kräftig - in Aussonderung

BESUCHS - RECHT in den "WOHN - HEIMEN" der angeblichen "LEBENS - HILFE" Salzburg gGmbH:

Schon seit dem 21.12.1993 (BGBl. Nr.866) findet sich im Bundes-Recht der Republik Österreich folgender Passus: " DIE HEIM - BEWOHNER MÜSSEN DAS RECHT HABEN, JEDERZEIT BESUCHT ZU WERDEN ". (Innerstaatliche Konvention gem. Art.15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der 9 Länder für P F L E G E - B E D Ü R F T I G E Personen samt 2 Anlagen).

Nichtdestotrotz werden sämtliche dieser sogenannten "Wohn - Heime" als "geschlossene" Anstalten geführt und betrieben ! Im Klar-Text: wer als unangemeldeter Besucher an der Haustüre anläutet, der wird grundsätzlich abgewiesen, soferne er keine konkrete Besuchsbewilligung vorweisen kann. In gewissen besonders "geeigneten" Einzelfällen jedoch bekommen sogar nächste Angehörige ein striktes unbegrenztes Besuchs-Verbot überhaupt. Dies wird problemlos erreicht durch gerichtliche Schnell - Verfügung im jeweils bezughabenden P-Akt des Bewohners, gegen das sich diese zutiefst betroffenen Angehörigen in keinerlei Weise zur Wehr setzen können !

Und all dies wird jeweils begründet mit dem angeblichen W O O O O O O H L des inhaftierten Bewohners. Selbstverständlich braucht es in solchen ausgewählten Einzel-Fällen dann auch keinen formellen Heim - Vertrag mit namhaft gemachter Vertrauens-Person und auch kein kontrollierendes Heim - Aufenthalts - Gesetz mit Bewohner-Vertetern nach § 8 HeimAufG !

Und mittlerweile hat das Konsumenten - Schutz - Ministerium in Wien diesen grundsätzlichen Miss-Stand voll aufgegriffen und hat die Geschäfts-Führung der LHS schriftlich aufgefordert, den konkreten Heim-Vertrag für Wolfgang S. unverzüglich zur Überprüfung vorzulegen und noch viel mehr.......Mit welcher Begründung versucht nun die GF der LHS die Tatsache zu rechtfertigen, daß in den vergangenen 8 Jahren kein Vertrags - Verhältnis bezüglich der "Unter - Bringung" dieses schwerbehinderten Autisten zustande

Martin Wolkerstorfer schrieb zum Artikel: Grünewald: WGKK soll Diskriminierung psychisch Kranker sofort stoppen

Klar, es wird immer bei denen gespart, die sich nicht wehren (können). Das sind die körperlich und psychisch Kranken.

Wer eine Depression hat, der kann sich nicht beschweren, und wer Panikattacken hat, wird nicht zur LAUGK gehen, und sagen, zahlt´s meine Therapie.

Psychische Leiden werden immer noch als selbst verschuldet denunziert, auch liegt es in der Natur dieser Erkrankungen, dass man damit nicht an die Öffentlichkeit geht.

Das ist auch (nicht nur) das Erbe des 3. Reichs und seiner omnipräsenten Vertreter, wo man psychisch Kranke diskriminiert hat bis hin zum T-4 Programm (Hartheim etc.) und hat schon in der Monarchie begonnen, als man die Kriegszitterer "elektrisierte".

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Keine Abschiebung: Innenministerium hatte ein Einsehen

Die Sache hat ein schäbiges Nachspiel: Zwei Polizisten klagen den Verein Purple Sheep, unterstützt von der Gewerkschaft, weil der staatsgewalttätige Abschiebeversuch gefilmt und veröffentlicht wurde. www.orf.at/stories/2103069/

erwin riess schrieb zum Artikel: Erschreckend: Der Anteil der SonderschülerInnen steigt

mag.a. flieger hat der österreichischen bildungspolitik im behindertenbereich ein katastrophales zeugnis ausgestellt. eine wichtige und notwendige studie, die noch lange wirkung haben wird. gratulation!

die aalglatte ministerin schmied ist schlimmer noch als ihre fürchterliche vorgängerin aus vorarlberg. schon vor zwei jahren hat schmid die gelder für barrierefreie schulen gestrichen bzw. für andere zwecke verwendet. könnte jemand die beiden behindertensprecher von SPÖ und ÖVP davon informieren, was ihre kollegen im bildungsbereich treiben?

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Empfehlenswerter Ratgeber; nicht nur für Journalistinnen und Journalisten

@Konstantinos Dafalias, das ist völlig korrekt. Und wie sie sagen, ist es nicht nur ein Unwort, sondern die Abhaltung dieser "Nebenolympiade" an sich ist eine Diskriminierung.

Konstantinos Dafalias schrieb zum Artikel: Empfehlenswerter Ratgeber; nicht nur für Journalistinnen und Journalisten

Eines möchte ich hier noch anfügen:

Das Wort "Paralympics" und die pure Existenz dieser Veranstaltung ist eine wesentlich schlimmere Diskriminierung als jede deutsche Bezeichnung von körperlichen Beeeinträchtigungen.

"Para" bedeutet ja "neben", quasi so etwas wie die Olympischen Spiele, aber doch nicht ganz, weil die Behinderten sind ja so etwas ähnliches wie Athleten, aber doch nicht ganz.

Nur eine volle Integration der paralympischen Bewerbe in die olympischen Spiele (da gäbe es eh genug auszumisten, Fußball braucht da beispielsweise wirklich keiner) und die vollen olympischen Ehren für Sieger in allen Disziplinen sind die einzig akzeptable Lösung.

Blindwurm schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

Was man über die Pläne von Ragger hört läßt allerdings für die Zukunft nichts gutes ahnen. Am Montag den 19.12. gab es zu diesem Thema eine Radio Kärnten Streitkultur. (Leider nicht mehr online). Darin teilte uns Ragger unter Anderem mit es würde kein neues Personal benötigt werden, weil es völlig ausreichend wäre das bereits existierende Personal an den geplanten Standorten einzusetzen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass unter solchem Umständen eine ausreichende Versorgung an allen geplanten Standorten gewährleistet werden kann! Deshalb habe ich für die Eltern die dagegen sind vollstes Verständnis! Auch die Maßnahmen die Ragger seit 2009 gesetzt hat lassen nicht wirklich viel Hoffnung aufkommen.

Nadine schrieb zum Artikel: Wimpy Braille Burger sorgen für großes Medienecho

Ich find das gut! McD hin oder her mit ihrem rauswurf und den evtl Gründen, das nach dem Vorfall bei McD eine andere Fastfoodkette dafür Werbung macht. Generell mal: Ich finde es gibt viel zu wenig Werbespots oder andere Dinge die auf Behiderte Menschen aufmerksam machen.

Es sind genauso wie wir Leute, die man zu respektieren und gut zu behandeln hat. Und es ist heute oft noch so, das diese Leute ausgeschlossen werden oder man meint, damit nicht umgehen zu können. Es sollte mehr normalität herrschen zwischen behinderten und nicht-behinderten. Und nicht dieses abgegrenzte *der ist anders, da kann ich nicht mit umgehen*. Ich arbeite auch mit behinderten und es gibt nichts schöneres, wenn sie dir ein lächeln schenken, man helfen konnte oder sie dich einfach aus freude in den Arm nehmen - das ist genau das gleiche Gefühl als hätte man sein Kind zuhause und freut sich über die Fortschritte.

Gab schon oft momente, wo mir die Tränen vor Freude kamen. Aber andererseits bin ich auch oft entsetzt wie "fremde", die sich nicht mal mit der Thematik auseinandergesetzt haben, sich so abgrenzen und urteilen.

Dieser Werbespot geht auf jeden fall schonmal in die richtige Richtung. Und ich hoffe das man so etwas bald öfter sieht

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Erschreckend: Der Anteil der SonderschülerInnen steigt

Für diese Sicherung der "sonderpädagogischen" Pfründe dürften ökonomistische Gründe der SPZ- Finanzierung maßgeblich sein. Die Gemeinden des Schulsprengels schultern die Kosten der Sonderpädagogischen Zentren unabhängig von deren Auslastung. Zur Beischaffung von frischem "Fördergut" wird bereits in den Kindergärten nach leichter Beute gepirscht.

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

Ein Statistiker könnte vermutlich Korrelationen zwischen Klassenschülerzahlen und der Anzahl der in die SPZ exkludierten SchülerInnen feststellen. Wenn die Schülerzahlen in der Nähe der Klassenteilungszahl oder Mindestzahl geraten, wird es statistisch andere SPF-Quoten geben, als wenn diesbezüglich kein "Bedarf" besteht. Die "Ausländerkinder" dürften laut Statistik leichte Beute der amtsmissbrauchenden Ökonomisten sein.

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

@Martin für diese Sicherung der sonderpädagogischen Pfründe sind nicht nur die SPZ-Leiter im gesamten Sprengel rührig unterwegs, um frisches "Fördergut" beizuschaffen, sondern da gibt's Bestimmungs- und Beihilfetäterschaft bei LeiterInnen der Regelschulen und den Gemeindeverwaltungen. www.bizeps.or.at/news.php?nr=6731&suchhigh=Einschulung#fid3669

Ich vermute, dahinter steht aber nicht nur der seit Generationen grassierende Exklusionsvirus, sondern auch ökonomische Interessen der Gemeinden. Diese tragen nämlich die Finanzierung und Erhaltung des SPZ im Sprengel, unabhängig von dessen Auslastung (!). Bei Integration in der örtlichen Regelschule würden aber Mehrkosten anfallen (Adaptierungen, Stützlehrkräfte). Möglicherweise gäbe es also auch andere Ansatzpunkte, um die Inklusionsbremser auszubremsen, über den Geldhahn.

Martin Ladstätter schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

@Gerhard: Warum ich gerade heute so auf den Weg poche ist, dass ich heute die exakten Zahlen der Entwicklung im Bildungsbereich erhalten habe.

Und nun kommt es: Der Anteil der SonderschülerInnen steigt, weil diese Institutionen sich ihre SchülerInnen suchen und deren Zahl damit konstant bleibt, während die GesamtschülerInnenzahl deutlich viel (seit 2000).

Konsequenz daraus. Der Aussonderungsanteil in Österreich steigt. Ich hab aus den Zahlen mal online gestellt (als Grafik): http://www.flickr.com/photos/bizeps/6802122805/in/photostream

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

@Martin, vollig richtig, jede Fehlinvestition in das segregative Auslaufmodell ist unvertretbar. Durch den Zwang des Faktischen würde der Fortbestand des aussondernden und diskriminierenden Systems begründet, was politisch völlig verantwortungslos wäre.

Es kann künftig auch kein Wahlrecht der SchülerInnen (bzw. ihrer Eltern) auf Exklusion geben. Die Voraussetzungen und Ressourcen für ein gelingendes inklusives Bildungssystem sind dabei zügig voranzutreiben. Diese Klarstellung steht aber nicht im Widerspruch zu meiner u.a. Kritik an den derzeitigen Plänen. Das Ziel muss klar und eindeutig inklusiv sein, das Recht auf Inklusion muss sofort bestehen, nicht nur am Papier (wie seit 1993), sondern faktisch mit allen nötigen Ressourcen. Ich räume aber ein, dass es fünf bis zehn Jahre dauern wird, bis die letzte Behindertenklasse aufgelöst wurde.

Die derzeit kolportierten Vorhaben von LR Ragger (die vielleicht als erster kleiner Schritt angesehen werden könnten) scheinen mir aber wie unten beschrieben ein etikettenschwindel und v.a. auch eine Fehlinvestition mit langfristig teuren Folgen und Beharrungstendenzen zu sein. Das vor allem deshalb, weil es fälschlich bereits als Umsetzung der Inklusion gepriesen wird. Besser wäre also, es gleich vernünftig zu machen.

Martin Ladstätter schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

@Gerhard: Zur Info: http://www.kleinezeitung.at/kaernten/voelkermarkt/griffen/2919822/neue-weg-heisst-inklusion.story

Die SPÖ-Kärnten ist für Beibehaltung der Sonderschule. Dafür soll jetzt viel Geld in die Sanierung gesteckt werden und inzwischen soll Inklusion "erprobt" werden http://www.mein-klagenfurt.at/aktuelle-pressemeldungen/pressemeldungen-november-2011/spoe-prettner-schliessung-von-bfz/ Die SPÖ sammelt sogar gegen die Schließung der Sonderschule Unterschriften http://www.frauen.kaernten.spoe.at/default.aspx?SIid=468&LAid=1&ARid=5498

Ich sag es ganz offen: Da soll der Landesrat Ragger lieber versuchen die UN-Konvention umzusetzen und nicht 100 % erreichen, als der scheinheilige Kampf um die Erhaltung (und Sanierung im Millionen Bereich) zuzulassen.

Und es ist auch keine Totalumstellung in Kärnten gewollt (dabei hätte ich mir das im Sinne der Inklusion sehr gewünscht). Es ist primär angedacht das vorhandene Geld NICHT in einen Totalrenovierung einer Sonderschule zu stecken, sondern das Geld in dezentrale Strukturen zu verteilen. Das bfz wird es sogar in verkleinerter Form weitergeben, heißt es.

Ich hab mich lange uns intensiv mit den Zuständigen in Kärnten auseinander gesetzt. Ich halte den Weg - auch wenn es nur ein Zwischenschritt ist - für gut realisierbar und dafür finde ich muss man die auch loben. Die Alternative ist - und das muss man sich vor Augen halten - das gesamte Geld in eine Totalrenovierung einer Sonderinstitution zu stecken, wo es dann gebunden ist und Jahr für Jahr große Mittel bindet.

Man muss sich entscheiden. Setzt man auf den Weg. "Lassen wir alles wie es ist und probiert man hie und da Inklusion" oder trifft man einen Weichenentscheidung weg von der großen Aussonderinstitution. Nach den mir vorliegenden Informationen versucht der Landesrat hier die teilweise UN-Konvention umzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger.

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

@Martin, ich weiß. Der zitierte Kritikpunkt stimmt trotzdem, von wem auch immer mit welcher Motivation vertreten. Das Kärntner Konzept ist nicht inklusiv, die Übergangsstrategie fragwürdig und die Ankündigung populistisch. Fakt ist auch, dass die Betroffenen, vertreten durch ihre Eltern, die auch keine Inklusionsgegner sind, nicht ppartizipativ gemäß BRK einbezogen wurden. Den Zeitraum von 10 Jahren für die Totalumstellung, wie von Behindertenanwalt Buchinger mal angedacht (ab Vorliegen einer praktikablen Strategie, die schon längst vorliegen könnte) halte ich für realistisch.

Martin Ladstätter schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

@Gerhard: Du schreibst "Die Insider-Kritik am Vorgehen Kärntens ist berechtigt". Dir ist aber schon klar, dass Du dann den Leiter der Sonderschule zitierst, der den Erhalt seiner Institution verteidigt, oder?

Erwin Buchinger schrieb zum Artikel: Hofer: "Die Behindertenanwaltschaft - ein wichtiges Instrumentarium für Menschen mit Behinderung"

Für eine Verbesserung des Behindertengleichstellungsrechtes in Österreich sind die Forderungen, die von Martin Ladstätter aufgezählt werden, sicherlich zentral. Zusätzlich ist die Beschränkung auf angemessene Vorkehrungen für Bund und Arbeitswelt aufzuheben und sind diskriminierende Bestimmungen in Spezialgesetzen bzw. in deren Auslegung zu beseitigen (z.B. im Versicherungsvertragsgesetz).

Für den Behindertenanwalt wäre eine gesetzliche Auskunftspflicht an ihm für Ämter und Behörden sowie die Möglichkeit einer eigenständigen Klagsführung (Feststellung von Diskriminierung) hilfreich. Die Regelungen für die Gleichstellung von Frauen sind sowohl europarechtlich als auch innerstaatlich besser als für Menschen mit Behinderungen. Daran könnte man sich auch orientieren.

Klaudia Karoliny schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

LR Mag. Ragger und Konsorten aus Kärnten sollen Nachhilfeunterricht in Sachen Inklusion von behinderten Kindern und Jugendlichen in Schulen nehmen.

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

Die Insider-Kritik am Vorgehen Kärntens ist berechtigt: "Die Inklusion mit einer Schließung zu beginnen, sei nicht zielführend. Zuerst müsse ein Gesamtkonzept entwickelt werden, damit man Schritt für Schritt umsetzen könne. Denn bei der geplanten Einrichtung von Kleinstklassen in Regelschulen statt der Sonderschule könnte es sich um eine "Alibiaktion" handeln. Diese hätten keinen integrativen Charakter - und seien wohl einfach billiger als Sonderschulen." Quelle: http://diepresse.com/home/bildung/schule/pflichtschulen/727836/Behinderte_Die-meistgehasste-Schule-bleibt-bestehen

Daniel Miskulnig schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

erwin riess schrieb zum Artikel: LR Ragger: "Kärnten beendet als erstes Land Ausgrenzung behinderter Kinder"

kollege lichtenauer hat recht. kärnten versucht einen etikettenschwindel - siehe auch die artikel in der "presse" vom 30. jänner.

Karl S T A N G L schrieb zum Artikel: Schlichtungsverfahren wegen jeder Stufe

TÖDLICHER UNFALL AM BAHNHOF STEINDORF bei Straßwalchen am 23.1.2012

Vor gut 1 Woche wurde ein alkoholkranker und somit behinderter Mitmensch vor meinen entsetzten Augen & Ohren am schon hier erwähnten gemein-gefährlichen Bahnhof Steindorf zu Tode gerädert !

Am Montag, den 23.1.2012 um exakt 22 Uhr 02 erfaßte die Lok eines Güterzuges auf Gleis 3 den seit einer Viertelstunde vergeblich um Hilfe rufenden XY aus Z, der ungefähr um 21 Uhr 42 mit der S 3 aus Salzburg auf Gleis 4 angekommen ist. Beim Aussteigen ist er höchstwahrscheinlich gestolpert und kopfüber auf das Gleis 3 gefallen, hat sich mehr oder minder schwer verletzt und ist unbemerkt von allen hilflos liegen geblieben. Die diensthabenden Fahrdienstleiter kommen ihrer Aufsichts-Pflicht auf diesem überaus behinderten-feindlichen Bahnhof überhaupt nicht nach, sondern betreiben auffällig genug eine " GESCHÜTZTE WERKSTATT ": sie haben sich vor dem Eingang in diese FDL einen schalldichten Glas-Vorbau errichten lassen, um die Hilfe - Schreie verunglückter Behinderter nicht hören zu müssen ! Nun wird die Staatsanwaltschaft Salzburg die strafrechtlichen Konsequenzen der gesamten Situation genau zu prüfen haben. Wo aber bleibt der Bundes - Behinderten - Anwalt bei den himmelschreienden Problemen der Bundes - Bahn auf diesem höchst gemeingefährlichen Bahnhof ? Diesbezüglich gab es schon einmal eine parlamentarische Anfrage im Nationalrat, die ich hoffentlich bald auffinde und hier berichten kann.

Karl S T A N G L schrieb zum Artikel: Hofer: "Die Behindertenanwaltschaft - ein wichtiges Instrumentarium für Menschen mit Behinderung"

WO BLEIBT DER SALZBURGER LANDES - BEHINDERTEN - ANWALT ?

Meine lieben Diskutanten zum hier vorgelegten Thema "Bundes-Behinderten-Anwalt", darf ich euch aktuell & akut auf die mir näherliegende Landes-Ebene herabholen: Gerade heute nach einem Besuch im KONRADINUM Eugendorf bei Salzburg (Landes-Heim für Schwerst-Behinderte) und anschließendem Anschauungs-Unterricht auch im benachbarten Mc Donalds - Restaurant : wo bleibt der unmittelbar vor Ort in Salzburg greifbare Anwalt für alle Behinderten-Probleme ? Wer vertritt völlig unabhängig & weisungsfrei die Interessen total wehrloser Personen gegenüber diversen Machthabern wie "Lebens-Hilfe", Caritas, Diakonie etc. ? Wer wagt den öffentlichen Angriff auf unterdrückerische Sachwalter & Richter ?

Wer kümmert sich nun tatsächlich auch um die konsequente Einhaltung des wichtigen Heim-Vertrags-Gesetzes und des Heim-Aufenthalts-Gesetzes in den "Kasernen" dieser sonderlichen "Lebens-Hilfe" ? Der Salzburger Landtag hat im Vorjahr 2011 zwar durch den neuen § 27a Salzburger Pflege-Gesetz eine sogenannte "Pflege - Anwaltschaft" neu eingeführt , aber wieder nur für die Senioren-Heime und ausdrücklich nicht für die Behinderten-Heime ! Da steckt "System" dahinter ! Und im neuen § 33 PG hat derselbe Salzburger Landtag sogar definitiv angeordnet, daß die Organe der beamteten Heim-Aufsicht des Landes auch die Heim-Verträge in diesen Senioren-Heimen genauest unter die Lupe nehmen müssen - und auch davon nach wie vor keine Spur bei den Behinderten-Heimen. Schier nicht zu fassen ! W E R B R E M S T H I E R seit etlichen Jahren bewußt jedweden Fortschritt ein ?

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Hofer: "Die Behindertenanwaltschaft - ein wichtiges Instrumentarium für Menschen mit Behinderung"

@Martin, ja, es sind Randthemen aber ich sehe keinen Widerspruch. Deine Punkte sind als Forderung bekannt und vorauszusetzen. Anmerkung zu Pkt. 5: Es sollten weitere Instanzen auch kostenfrei sein oder zumindest muss sichergestellt sein, dass Verfahrenshilfe nicht erst bei diskriminierungsbedingtem Verlust aller Existenzgrundlagen gewährt wird.

Die angeführten Forderungen für Behindertengleichstellung bleiben aber auch ein never ending "Nebenschauplatz" im Befreiungskampf gegen die diskriminelle Staatsgewalttätigkeit, so lange den Individuen durch das würde-lose Bundesverfassungsprovisorium von 1920 'soziale Grundrechte' verweigert werden und die hoheitlich gepflogene Antastung der Menschenwürde gedeckt werden.

Jegliche Umsetzungsvorbehalte bei Menschenrechten müssen als perfide Umgehung der Universalität, Unteilbarkeit und Abhängigkeit aller Rechte voneinander (Interdependenz) außer Kraft gesetzt werden.

Die seit 1978 verschleppte Durchsetzbarkeit der Menschenrechte muss überwunden werden, sonst werden weiterhin nach üblichem Scheitern aller nationalen Instanzen auch die Verurteilungen Österreichs durch den EGMR die Folgen der nationalen Unrechtspflege nicht beseitigen können. Realistisch betrachtet, muss Österreich bei Menschenrechtsfragen unter Kuratel der Vereinten Nationen gestellt werden.

Martin Ladstätter schrieb zum Artikel: Hofer: "Die Behindertenanwaltschaft - ein wichtiges Instrumentarium für Menschen mit Behinderung"

@Gerhard: Du schreibst: "Wir bräuchten also eine anwaltliche Vertretungspflicht (bei Schlichtungsversuch und ggf. Klage) für die Behindertenanwaltschaft und eine Tätigkeitspflicht für VerbandsklagerechtsinhaberInnen."

Sehe ich anders. Das ist alles ein Nebenschauplatz. Wir benötigen eine Gesetzesänderung die umfasst: 1) Anspruch auf Beseitigung und auf Unterlassung von Diskriminierungen 2) Mindest-Schadenersatz der abschreckend ist (nicht 1.000 Euro) 3) Recht auf eine Verbandsklage für qualifizierte Antidiskriminierungs-Organisationen 4) gleichlautende Gesetze auf Landesebene (oder eine Verfassungsbestimmung, die alles zur Bundessache macht) 5) Kostenlose Gerichtsverfahren in 1. Instanz (wie beispielsweise beim Pflegegeld)

Sehr realistisch ist das nicht, aber das wäre ein starker Fortschritt.

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Hofer: "Die Behindertenanwaltschaft - ein wichtiges Instrumentarium für Menschen mit Behinderung"

@Martin, danke für die Info und für dein Einbringen einer qualifizierten "Untätigkeitsklage". Die Verantwortlichen der ÖAR mögen berücksichtigen, dass die Ära, Behindertenpolitik beim Heurigen auszumachen, längst vorbei ist.

Wir bräuchten also eine anwaltliche Vertretungspflicht (bei Schlichtungsversuch und ggf. Klage) für die Behindertenanwaltschaft und eine Tätigkeitspflicht für VerbandsklagerechtsinhaberInnen.

Ein Hauptproblem, das aber im Artikel nicht angesprochen wurde, ist die Zuständigkeit der Behindertenanwaltschaft nur für Agenden der Bundesgesetzgebung. Der Großteil der Diskriminierungsgewalttaten wird aber im Rahmen der diskriminellen Landesgesetzgebung und deren Unrechtsverwaltungen vollstreckt.

In diesem Zusammenhang meine Anfrage an den ab morgen wieder amtierenden Behindertenanwalt Dr. Buchinger: Wie oft wird wöchentlich vom Sekretariat folgender oder ähnlich lautender Textbaustein in die abweisenden Antworten an Hifesuchende eingefügt: "Wir teilen Ihnen mit, dass der Behindertenanwalt des Bundes keinerlei Zuständigkeit für die Kompetenzbereiche der Länder hat, da deren Tätigkeit durch Vorgaben der Länder geregelt sind. Er kann deshalb auf deren Entscheidungen bedauerlicherweise keinen Einfluss nehmen. Es tut uns leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir in dieser Angelegenheit keine Unterstützung anbieten können."

Martin Ladstätter schrieb zum Artikel: Hofer: "Die Behindertenanwaltschaft - ein wichtiges Instrumentarium für Menschen mit Behinderung"

@Gerhard:

Zum Schlichtungsverfahren. Der Behindertenanwalt kann schon jetzt kostenlos jeden Schlichtungsperson vertreten. (Macht er auch jetzt schon). Es geht da nur darum, dass es im Gesetz steht. Bringt aber nicht, weil das darf er - genauso wie alle andern 8 Mio. ÖsterreicherInnen auch jetzt schon. ;-)

Was anderes ist es bei gescheiterten Schlichtungen. Da ist dann der Klagsweg offen. Einerseits Klagen einzelner diskriminierter Personen - die unterstützt der Klagsverband. Alle Klagen von denen du bisher im Behindertengleichstellungsbereich gehört hast sind über den Klagsverband gelaufen.

Andererseits gäbe es laut Behindertengleichstellungsgesetz die Möglichkeit der Verbandsklage. Doch die ÖAR hat seit 2006 (seit es das Gesetz gibt) nie den Mut und das Fachwissen aufgebaut eine Klage zu führen. Dies ist ein großes Versagen, dass selbst die Leute vom BMASK erkannt haben. Daher wird das im Aktionsplan auch als Änderungsbedarf aufgezählt. Nur zur Klarstellung: In Österreich hat derzeit nur die ÖAR eine Verbandsklagerecht und nicht wie du angenommen hast andere Organisationen, wie beispielsweise der fachlich qualifizierte Klagsverband).

Wenn Dir noch was unklar ist, frage einfach.

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