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Bild: Hand über Computertastatur, Bildquelle: BilderBox.com Hier finden Sie die jüngsten Beiträge zu den Artikel.

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meia schrieb zum Artikel: Julia Wolkerstorfer gewann ÖZIV-Medienpreis 2009

Kurti Degen schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne

Schrecklich! Wie kann man nur so Primitiev sein.

Jeder "Heute Gesunde" Mensch kann Erkranken oder Verunglücken!

Gertrude Sladek schrieb zum Artikel: : Kontrollor warf behindertes Mädchen aus Zug - Eltern suchten stundenlang

@Gerhard B.

Sie meinten:

Verschreckt ist nicht gleich Behindert. Ausserdem, wenn Behindert warum nicht in Begleitung. Ich denke man kann den ZUB nicht für alles verantwortlich machen.

Ich sage und behaupte:

Auch "verschreckt" ist situativ eine Behinderung! Waren Sie in Ihrem Leben schon einmal verschreckt? Ich kann es mir schwer vorstellen, dass es irgendjemanden gibt, der dieses Gefühl nicht kennt. Daher müsste man es sehrwohl wissen, als auch das - wenngleich ein mitunter vorübergehender Zustand - so doch behindernd für adäquates Verhalten ist.

Die Sache mit der abgelaufenen Vorteilscard sehe ich allerdings auch tatsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern angesiedelt.

Das jetzt, was noch von Ihnen kam, ist jedoch das typische Gesellschaftsgesülze in dessen Anlehnung es sich so genial von jeglicher Verantwortung humanitärem Handelns entbinden lässt:

Immerhin hat er nur hat er eine ZUB Ausbildung und keine medizinische oder pädagogische.

Benötigt man eine medizinische oder eine pädagogische Ausbildung, um die Stresssituation einer jungen Frau als solche zu orten und adäquat hierauf zu reagieren?

Wenn das tatsächlich Ihre Meinung ist, dann haben Sie die Menschheit somit entmündigt. Ich weiss es nicht, ob der verantwortungsbewusste, rücksichtsvolle und sozial kompetente Anteil der Menschheit als solcher mit Ihrer Meinung so glücklich ist.

Das Forum ist für jeden zugänglich und soll eine offene und demokratische Diskursplattform sein. Ihr Diskussionsbeitrag soll thematisch in Bezug zum Artikel

Gertrude Sladek schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne

Ich schließe mich den Glückwünschen von Peter Wehrli an! Wenngleich diese Provokation auch vom Initiator als "Spiel mit dem Feuer" bezeichnet wird, so hat sich dieses Spiel für mein Dafürhalten bereits schon vor der nächsten Kampagne gelohnt.

Wie hätte man diese unverblümte Realität einer breiten Öffentlichkeit besser zu Gemüte führen können? Stimmt doch alles zu 100 % wie folgt:

* "Behinderte liegen uns nur auf der Tasche, wenn wir ihre Fähigkeiten nicht nützen"

* "Behinderte sind dauernd krank und trotzdem morgens die Ersten im Büro"

Tja, kenne ich auch aus meinem eigenen Berufsleben!

• "Behinderte kosten uns nur Geld bis sie mal zeigen können, was sie wirklich drauf haben"

Stimmt doch auch,

• "Behinderte arbeiten nie 100 % denn sie kennen nur 120 %igen Einsatz"

Den 120%igen Einsatzpegel erachte ich aus eigener Erfahrung sogar als untertrieben, ich würde meinen, die Meisten von uns liegen bei einem Einsatzpegel von

180 %.

Wir hatten sogar einen normalsichtigen Direktor an der Wiener Blindenschule, der es uns stets signalisiert hat, als wir mindestens 150 % an Einsatz zu erbringen hätten, um von unserem beruflichen Umfeld überhaupt einmal akzeptiert und realisiert zu werden.

Er sollte Recht behaltren und oft reicht nicht einmal das!

Auch das ist eine Realität.

Deshalb kann diese - wenngleich ausserordentlich provokante Kampagne - nur als sehr wertvoller und zielführender Beitrag in unser aller Interesse erachtet werden.

Veronika schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne

Also mich erinnert dieser Kampagne an die von den Afrikanern in Wien vor einiger Zeit, die ebenso mit Vorurteilen begonnen hatten, um das ganze dann in kleinerer Schrift auf dem gleichen Plakat ins positive zu wenden. Ich finde diese Form des Umgangs mit Vorurteilen eigentlich sehr gelungen, allerdings hätte man vielleicht wirklich die Auflösung gleich mitliefern sollen.

Daniel Zollinger schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne

Die Plakate habe ich das erste mal bei uns im HB Zürich gesehen, wo sie reichlich hängen! Einfach unter aller Sau! Im nachhinein weiss man ja um was es geht, aber das hätte man von anfang an richtig darstellen können! Als Behinderter braucht man schliesslich schon genug Selbstwertgefühl, bei den gaffenden Blicken der Mitmenschen!

Wasilios Katsioulis schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne

diese Kampagne ist glaube ich schlecht, denn sie verstaerkt Vorurteile statt ihnen von anbeginn an entgegenzuwirken. Selbst wenn die Kampagne gut gemeint ist, kommt sie zunaechst gegenteilig beim "Empfaenger" an, was bedeutet, dass dieser eine unklare Botschaft in Bezug auf Behinderte erhaelt. Und dass ausgerechnet Versicherungen hinter der Kampagne stehen macht die Sache noch schlimmer. Das hat mit sog. null Diskriminierung nichts zu tun.

Lukas Huber schrieb zum Artikel: Weltkonferenz zur Inklusiven Bildung

Lukas Huber schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne

Eine gewagte Kampagne - für die Schweiz vielleicht sinnvoll angesichts der politischen Situation dort. Für Österreich ist so eine Kampagne aus meiner Sicht völlig undenkbar - nicht notwendig, finde ich. Ich finde, dass hierzulande das Bewusstsein besser ist und nur vereinzelt Behindertenfeindlichkeit zu orten ist, siehe z.B. Krone-Leserbrief.

Charlotte schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung

Lieber Herr Dr. Huainigg, Sie sollten bedenken, dass es wesentlich schwerer behinderte Menschen gibt, als sie selber es sind - ich kenne einige! Niemand von denen genießt wie Sie, die Freiheit, sich seine Betreuer selber aussuchen zu können, geschweige denn eine adäquate Finanzierung!

In ganz Österreich gibt es dzt. keine Einrichtung, wo zb. unsere Tochter langfristig leben könnte ohne der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung aufgrund dieser Personalsituation! Falls ich mich irren sollte, würde ich sofort eine Übersiedlung in Betracht ziehen! (Weil wir nicht warten können, bis die Menschenrechte auch bei uns umgesetzt werden)

Wie lange dauert es noch, bis bei uns in Österreich, dem siebtreichsten Land der Welt mit angeblich hervorragendem Gesundheitssystem, auch schwerst mehrfachbehinderte Menschen, die sich kaum oder gar nicht äußern können, nicht abhängig sind von Almosen der Charity Gesellschaft, sondern ein freies Leben führen dürfen wie Sie - und in den Genuss ihrer Rechte kommen!

anonym schrieb zum Artikel: Zwei in einem Job: Persönliche Assistenz

bundesweite Regelungen sind ja oberflächlich betrachtet sicher eine gute Geschichte. Geht man ein wenig in die Tiefe, so schmälert sich dieser positive Faktor: wie kann ein Kompromiss zwischen keiner Lösung in einigen Bundesländern bis hin zu Rechtsanspruch in anderen Bundesländern auf einen Nenner gebracht werden, so dass gerade hoch entwickelte Bundesländer in diesem Bereich nicht die Verlierer dabei sind? Die (aktuellen) Diskussionen zum Wiener Chancengleichheitsgesetz zeigen, wie schwierig es ist, dass (adäquate) Lösungen gefunden werden. Das sollte dann bundesweit leichter sein?

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung

Lieber Martin, ich finde natürlich alle Bemühungen um Rechtssicherheit, Praxistauglichkeit und Ganzheitlichkeit im Sinne von Inklusion und Teilhabe auch Not-wendig und kämpfe auch sehr dafür. Aber:

Vergiss bitte nicht das Laissez-faire- Prinzip, nach dem bisher gehandelt wurde. Trotz eindeutiger gesetzlicher Regelungen wurde systemisch in großem Stil über bisher 12 Jahre (unter "Aufsicht" der Behörden) gegen bestehende Gesetze verstoßen. Ich wurde von einem großen "renommierten" WG-Betreiber kürzlich auf 20.000 Euro wegen Rufschädigung durch angebliche "Verleumdungen" verklagt, weil ich genau diesen Unrechtsstatus und die damit verbundenen realen Gefährdungen und tatsächlichen Schädigungen aufzeigte. Was kommt erst in Gang, wenn dieses Gesetz in Kraft ist. Ich habe absolut kein Vertrauen in "Aufsichtsbehörden", die zugleich Kostenträger sind und dem Ökonomismus frönen, wo es nur geht (da wo niemand aufschreit)!

Es ist nicht egal, mit welchem Grundwissen und Erfahrung an einer intensiv pflegebedürftigen Person Pflegemaßnahmen durchgeführt werden (ich rede nicht von "Unterstützung"), die sich nicht dazu äußern kann und diese selber auch nicht merkt, wenn eine Abwärtsspirale in Gang kommt. Dies gilt gerade auch für die Grundpflege, die Nahrungsaufnahme und sonstige alltäglichen Verrichtungen.

Dieser illegale Pflegeheimbetrieb wird auch trotz dieser Novelle noch lange weitergehen, bis der Großteil der etwa 20.000 BetreuerInnen dieses Ausbildungsmodul (das viel zu kurz und oberflächlich ist) absolvieren konnte. Lies bitte genau, was ich schrieb. es geht mir um die, die sich nicht äußern können. Im Interesse selbstkompetenter Menschen stimme ich einer Lockerung der pflegerechtlichen Zugangsbestimmungen noch viel weitgehender zu. Nach dem Selbstbestimmungsrecht soll nur der Betroffene bestimmen können, wer seinen Body wie und wann pflegt. Persönliche Assistenz, also die Achtung der Selbstbestimmung, wäre auch in jeglichen Einrichtungen die richtige Lösung. Aber genau das ist z.B. mit dieser Novelle explizit ausgeschlossen worden. Ich werde noch sehr viel ausführlicher dazu Stellung nehmen und hoffe, dass ich langsam auch von dir, von BIZEPS und Herrn Huainigg verstanden werde.

Charlotte schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung

Es gibt keine "Sicherstellung der Qualität der Pflege" (zumindest in den Einrichtungen, die bisher unsere schwerstbehinderte Tochter "besucht" hat, und in jenen, die ich beruflich kennenlernen konnte)- weder bisher, noch in Zukunft, wenn diese Wischi - waschi - Bestimmungen durchgesetzt werden. Wir und andere Betroffene wissen aus Erfahrung, was "behördlich geprüft" in Wirklichkeit bedeutet!

Ein schwerst pflegeabhängiger Mensch, der sich absolut nicht äußern kann, darf also jetzt von einem Maurer, der schnell mal einen 100 Std. Kurs (ohne Erste Hilfe!) absolviert hat (womöglich ohne Prüfung und ohne Kontrolle, ob alles überhaupt verstanden wurde ...) versorgt und gepflegt, sondenernährt werden (die "Diplomierte" ist eh "erreichbar" - vielleicht ist sie nur pro forma halbtags angestellt, weil es eben das Gesetz verlangt, und dann eben für 150 Klienten zuständig ...)

Sogar ein einfacher Sanitätsgehilfe muss für seinen Beruf mehr als 100 Std. lernen! Eine Katastrophe bahnt sich an!

Wie ist es möglich, dass jemand, der aus eigener Erfahrung wissen müsste, wie es ist, wenn jemand, der einen nicht kennt, pflegerisch versorgt, solche Bestimmungen durchsetzen will?

Ich finde, der Mensch und seine Sicherheit sollte doch einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen als eine den Behörden und Einrichtungsbetreibern gefällige Sparmassnahme!

Martin Ladstätter schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung

Lieber Gerhard! Ich bin oft Deiner Meinung, aber dieses Mal sicher, sicher nicht. Die Befürchtungen, die Du geschrieben hast sind insoweit hinfällig, weil die Praxis einfach eine andere ist.

Viele der Dinge, die jetzt gesetzlich erlaubt werden, wurden sowieso in der Praxis gemacht und diese Legalisierung (mit klaren Festlegungen) hilft allen. Den Betroffenen, die jene Dinge nun ganzheitlicher bekommen, die sie brauchen, genauso wie den DienstnehmerInnen, die nicht mehr in Grauräumen handeln müssen.

Die GuKG-Novelle 2009 wird daher von mir sehr begrüßt und ich hoffe, dass sie umgehend im Sinne aller beschlossen wird. Unsinnigkeiten, wie sie Franz-Joseph hervorragend in http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9801 beschrieben hat, hätten nie eingeführt werden dürfen. Nun werden Sie hoffentlich bald abgestellt und jene, die sich dafür eingesetzt haben (wie beispielsweise auch BIZEPS), sind darüber froh.

Es stimmt NICHT, dass der Sparwille die Motivation für die geplante Änderung ist. Es ist der Menschenverstand und die Hoffnung auf eine praxistauglichere Lösung, im Sinne der betroffenen Menschen.

Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung

Lieber Herr Huainigg, lieber Herr Wolfmayr, liebe Betroffene, Mitbetroffene und Interessierte, ich halte diese Entwicklung, insbesondere wie sie in dem (wohl kurzfristig? und ausserhalb des Begutachtungsverfahrens) eingebrachten Abänderungsantrag zur Gesetzesvorlage zum Ausdruck kommt - wie vom/n Gesundheitssprecher/in NAbg. Dr. Erwin Rasinger (ÖVP) und NABg. Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ) eingebracht wurden - für eine Gefährdung der Sicherheit, der Gesundheit und des Lebens intensiv pflegebedürftiger Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen.

Aus meiner Sicht ist es ein Angriff auf das Menschenrecht auf körperliche Integrität und Unversehrtheit und Gesundheit behinderter Menschen und steht damit im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention sowie einer Reihe weiterer Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen.

Mit der GuKG-Novelle 2009 in der derzeit vorliegenden Form ist die Gesundheit, die Lebensqualität und das ganzheitliche Wohl behinderter Menschen in den höchste Pflegestufen, mit medizinischem Pflegebedarf und stark beeinträchtigten Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten in Langzeit-Pflegeeinrichtungen einer schleichenden Gefährdung ausgesetzt.

Nicht politische Verantwortung, sondern politischer Sparwille zu Lasten der Schwächsten stand Pate zu diesem Coup mit dem Abänderungsantrag. Die "Büchse der Pandora" weiterer Ökonomisierungen zu Lasten hilfloser und wehrloser Menschen wird damit geöffnet. Weitere Stellungnahmen und Ausführungen werden demnächst unter http://katja.at/tag/gukg veröffentlicht.

Franz Wolfmayr schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung

Danke für die Übermittlung des Wortlauts. Ich halte das für eine gute Lösung. Danke für Deine Bemühungen, Franz Joseph. Deine Initiative zur Erweiterung (Katheterisieren und Absaugen) unterstützen wir voll. Liebe Grüße, Franz Wolfmayr

Franz-Joseph Huainigg schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung

Lieber Franz Wolfmayr, vielleicht kennst Du den genauen Wortlaut der Abänderungsantrages nicht. Es sind jetzt alle Berufsgruppen für das UBV zugelassen. Der Unterschied zum ursprünglichen Entwurf des Ministeriums ist, dass die einzelnen Berufsgruppen wie Psychologen, Soziologen,... nicht mehr taxativ aufgezählt sind. Dagegen haben sich die Berufsverbände gewehrt. In Zukunft ist das so, dass jeder/jede beschäftigte BehindertenbetreuerIn diese Ausbildung machen darf. Franz-Joseph Huainigg

Gertrude Sladek schrieb zum Artikel: Schweiz: Sterbehilfe erneut in Diskussion

@Dr. Gernot Neuwirth

Es muss ja nicht so düster kommen :-), machen Sie sich doch net schon jetzt fertig;-)!

Wie es einmal kommt, das können wir niemals wissen, denn die göttliche Vorsehung befindet sich weit weit über unser aller Vorstellungsvermögen und seine Liebe, Barmherzigkeit und Fürsorge sind weitaus besser, als beispielsweise die Dienste von "Exit" und "Dignitus".

Ich weiss, wovon ich spreche; ich hätte mir das auch nie gedacht und daher ergeht mein Dank jetzt einmal an Jesus Christus, der das so gefügt hat und an einen Menschen, der es ganz anders macht als die beiden Schweizer Unternehmen. Also, daher, jetzt, ich will noch nicht namentlich:

Du bist der beste Mensch der Welt und das ist unsere unvorstellbare und wahre Geschichte, und zwar ausschließlich unsere!

Gertrude Sladek schrieb zum Artikel: Schweiz: Sterbehilfe erneut in Diskussion

Aus dem Artikel: Schweizer Tagesanzeiger zitiert den Chef einer Sterbehilfeorganisation, der der Justizministerin Verleumdung vorwirft, da sie den Sterbehilfeorganisationen "Dignitas" und "Exit" unterstellt habe, "Kunden zu akquirieren".

---Zitat Ende---

Das sieht wohl ganz nach Reaktion auf etwas aus, das den eigenen ausschließlichen Geschäftsinteressen widerspricht und deren profitable Weiterführung gefährdet. So reagieren Menschen, wenn es um den finanziellen Aspekt geht.

Ist es nicht bestürzend, wie uns die Geschäftstüchtigkeit einer dieser Vereine durch das Töten zweier Menschen auf einem Parkplatz vor Augen geführt wurde? Wer bei so viel "Ethik" noch ernsthaft an humanitäre Beweggründe glaubt, dem muss das Verständnis von jeglicher Realität und auch die Wertschätzung für sein eigenes Leben - wie physiologisch krank auch immer - abhandengekommen sein. Nachdem das ein Thema ist, das jeden von uns einmal betreffen kann, sollten wir uns daher tunlichst darum bemühen, menschenwürdig, respektvoll und liebevoll miteinander umzugehen,

a) solange die Zeiten noch rosig sind und wir das Leben als solches auch noch genießen können, denn

b) dann wird auch der letzte Abschnitt nicht so düster werden, auf dass man sich so verzweifelt wiederfinden muss, um sich auch im Sterben noch so erniedrigen lassen zu müssen.

Ein Zeit seines Lebens gedemütigtes und erniedrigtes Leben gipfelt nicht selten exakt in dieser Beschaffenheit seines Abschlusses, weil es hier nichts Anderes kennengelernt hat. Also: Klassische Schlussfolgerung "Exit" und "Dignitus" führen nur das fort, was die meisten Betroffenen ohnehin schon hinlänglich kennen; der einzige Unterschied ist lediglich die letzte Konsequenz und auch seine bestens "verkauften" Beweggründe sind nur die Fortsetzung dessen, wie mit behinderten und chronisch kranken Menschen ein Leben lang umgegangen wird.

Wolfmayr Franz schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung

Leider geht die Novelle nicht weit genug: sie müsste auch noch anderen Berufsgruppen die Möglichkeit geben, das Ausbildungsmodul "Unterstützung bei der Basisversorgung" zu absolvieren. Denn es ist die Realität bei den Österreichischen Anbietern von Betreutem Wohnen und anderen Dienstleistungen: Geschätzte 60% kommen aus anderen Berufsgruppen. Diese dürfen nach wie vor nicht tun, was sie tun. Und Hilfe bei der Basisversorgung UBV bedeutet: Unterstützung im Alltag, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme, bei der Toilette, bei der Mobilität, beim Lagern, und bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln.

Es gibt nicht genügend BehindertenbetreuerInnen, die mit der Nachschulung UBV diese Tätigkeiten übernehmen könnten.

Im Begutachtungsentwurf der Novelle war auch vorgesehen, dass weitere Berufsgruppen diese UBV Ausbildung absolvieren und damit bei der Basisversorgung unterstützen dürfen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen angeblich weil Berufsgruppen wie PsychologInnen sich dagegen ausgesprochen haben) ist das nun nicht möglich.

Daher orientiert sich diese gesetzliche Regelung wieder nicht weit genug am Bedarf der Menschen mit Behinderung, sondern an anderen Interessen. Eine nächste Novelle muss somit rasch auf den Weg gebracht werden.

Dr Gernot Neuwirth schrieb zum Artikel: Schweiz: Sterbehilfe erneut in Diskussion

Ich kann nur der Meinung zustimmen, die von jemandem anderen schon im Frühjahr geäußert wurde: Wegen der erbitterten prinzipiellen Ablehnung der Sterbehilfe durch einen Teil der Bevölkerung muss auch ich mich davor fürchten, sollte ich einmal unheilbar erkrankt und hilflos schwerem Leiden ausgesetzt sein, niemanden zu finden, der mir den vielleicht dann physisch nicht mehr möglichen Suizid abnimmt.

Gerhard B. schrieb zum Artikel: : Kontrollor warf behindertes Mädchen aus Zug - Eltern suchten stundenlang

Verschreckt ist nicht gleich Behindert. Ausserdem, wenn Behindert warum nicht in Begleitung. Ich denke man kann den ZUB nicht für alles verantwortlich machen. Immerhin hat er nur hat er eine ZUB Ausbildung und keine medizinische oder pädagogische.

SiMmA schrieb zum Artikel: Uni-Proteste in Österreich: Die Forderungen

Jeder sollte das Recht auf einen freien Bildungszugang haben, das ist schon klar. Aber was nützt einem dieser in der Theorie, wenn man durch einen Massenansturm von Studenten aufgrund fehlender Zugangsbeschränkungen erst recht nicht in den Genuss studentischer "Privilegien" wie Sitzplätze oder Prüfungszusagen kommt? Ich persönlich wäre sofort bereit, Studiengebühren zu bezahlen, wenn damit gesichert wäre, dass ich mich bei Vorlesungen nicht zwischen 3.000 Studenten auf den Boden kauern muss. Vielleicht ändern hier ja die 34 Millionen von Hahn etwas ... die Hoffnung stirbt zuletzt :-)

rollstuhl100 schrieb zum Artikel: 21. Accessibility-Stammtisch: Mobile Web - die nächste Accessibility Revolution?

warum gibt es keine befreiung beim internet für viele behinderte ist das die einzige möglichkeit mit anderen zu kommunizieren noch keiner hat versucht in der richtung einen vorstoß zu machen warum nicht ? ist verständlich oder nötig ich versuche an dieser stelle einen aufruf

Miriam schrieb zum Artikel: USA: Behinderte Stars in Hollywood

Der Artikel ist sehr gut! Danke für das hilfreiche Material!

Isabella Aigner schrieb zum Artikel: Manchmal wird angenommen, dass es nur sehr wenige gehörlose Menschen gibt.

Hallo! Ich bin nicht gehörlos, aber ich sitze im Rollstuhl und auch ich bin der Meinung, dass die Gehörlosen oft eher vergessen werden, vielleicht auch weil man diese Behinderung oft nicht gleich auf den ersten Blick sieht.

Alexander Korobko schrieb zum Artikel: Sie suchen eine Adresse?

Erich Lahner schrieb zum Artikel: Volksbegehren Pflegeamnestie

zu Roth Alexander, 06.12.2008: Ihr Gedanke, dass Österreicherinnen für diese Arbeit bereit stehen ist leider völlig falsch. In 58 Monaten haben sich vielleicht 5 Frauen bei mir gemeldet, die Arbeit angenommen hat aber keine einzige. Klaus Katzianka habe ich unterstützt. Leider ist das Interesse an der Betreuung/Pflege nur bei betroffenen Angehörigen vorhanden, und auch nur so lange, wie deren Angehörige noch leben bzw. von unseren vermittelten Frauen betreut werden. Danach ist das Problem schnell vergessen!

Manfred Pisecky schrieb zum Artikel: Stellungnahme zur Diskussion zwischen Integration Wien und Helene Jarmer

Danke, dass sie den Kern des Problems heraus gearbeitet haben. Damit besteht die Hoffnung, dass beide Seiten sich nicht in Details verzetteln.

Manner schrieb zum Artikel: Gericht stellt fest: Zustände in Wiener Psychiatrie "wirklich katastrophal"

Brauner, Wessely, Haüpl abwählen...und ab zum MR-Gerichtshof neben Karadzic auf die Anklagebank....dann haben auch die Vertuschungs-GR Deutsch und Ramskogler nix mehr zu melden.

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