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meia schrieb zum Artikel: Julia Wolkerstorfer gewann ÖZIV-Medienpreis 2009
Kurti Degen schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne
Jeder "Heute Gesunde" Mensch kann Erkranken oder Verunglücken!
Gertrude Sladek schrieb zum Artikel: OÖ: Kontrollor warf behindertes Mädchen aus Zug - Eltern suchten stundenlang
Sie meinten:
Verschreckt ist nicht gleich Behindert. Ausserdem, wenn Behindert warum nicht in Begleitung. Ich denke man kann den ZUB nicht für alles verantwortlich machen.
Ich sage und behaupte:
Auch "verschreckt" ist situativ eine Behinderung! Waren Sie in Ihrem Leben schon einmal verschreckt? Ich kann es mir schwer vorstellen, dass es irgendjemanden gibt, der dieses Gefühl nicht kennt. Daher müsste man es sehrwohl wissen, als auch das - wenngleich ein mitunter vorübergehender Zustand - so doch behindernd für adäquates Verhalten ist.
Die Sache mit der abgelaufenen Vorteilscard sehe ich allerdings auch tatsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern angesiedelt.
Das jetzt, was noch von Ihnen kam, ist jedoch das typische Gesellschaftsgesülze in dessen Anlehnung es sich so genial von jeglicher Verantwortung humanitärem Handelns entbinden lässt:
Immerhin hat er nur hat er eine ZUB Ausbildung und keine medizinische oder pädagogische.
Benötigt man eine medizinische oder eine pädagogische Ausbildung, um die Stresssituation einer jungen Frau als solche zu orten und adäquat hierauf zu reagieren?
Wenn das tatsächlich Ihre Meinung ist, dann haben Sie die Menschheit somit entmündigt. Ich weiss es nicht, ob der verantwortungsbewusste, rücksichtsvolle und sozial kompetente Anteil der Menschheit als solcher mit Ihrer Meinung so glücklich ist.
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Gertrude Sladek schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne
Wie hätte man diese unverblümte Realität einer breiten Öffentlichkeit besser zu Gemüte führen können? Stimmt doch alles zu 100 % wie folgt:
* "Behinderte liegen uns nur auf der Tasche, wenn wir ihre Fähigkeiten nicht nützen"
* "Behinderte sind dauernd krank und trotzdem morgens die Ersten im Büro"
Tja, kenne ich auch aus meinem eigenen Berufsleben!
• "Behinderte kosten uns nur Geld bis sie mal zeigen können, was sie wirklich drauf haben"
Stimmt doch auch,
• "Behinderte arbeiten nie 100 % denn sie kennen nur 120 %igen Einsatz"
Den 120%igen Einsatzpegel erachte ich aus eigener Erfahrung sogar als untertrieben, ich würde meinen, die Meisten von uns liegen bei einem Einsatzpegel von
180 %.
Wir hatten sogar einen normalsichtigen Direktor an der Wiener Blindenschule, der es uns stets signalisiert hat, als wir mindestens 150 % an Einsatz zu erbringen hätten, um von unserem beruflichen Umfeld überhaupt einmal akzeptiert und realisiert zu werden.
Er sollte Recht behaltren und oft reicht nicht einmal das!
Auch das ist eine Realität.
Deshalb kann diese - wenngleich ausserordentlich provokante Kampagne - nur als sehr wertvoller und zielführender Beitrag in unser aller Interesse erachtet werden.
Veronika schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne
Daniel Zollinger schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne
Wasilios Katsioulis schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne
Lukas Huber schrieb zum Artikel: Weltkonferenz zur Inklusiven Bildung
Lukas Huber schrieb zum Artikel: Schweiz: Große Aufregung um Plakatkampagne
Charlotte schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung
In ganz Österreich gibt es dzt. keine Einrichtung, wo zb. unsere Tochter langfristig leben könnte ohne der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung aufgrund dieser Personalsituation! Falls ich mich irren sollte, würde ich sofort eine Übersiedlung in Betracht ziehen! (Weil wir nicht warten können, bis die Menschenrechte auch bei uns umgesetzt werden)
Wie lange dauert es noch, bis bei uns in Österreich, dem siebtreichsten Land der Welt mit angeblich hervorragendem Gesundheitssystem, auch schwerst mehrfachbehinderte Menschen, die sich kaum oder gar nicht äußern können, nicht abhängig sind von Almosen der Charity Gesellschaft, sondern ein freies Leben führen dürfen wie Sie - und in den Genuss ihrer Rechte kommen!
anonym schrieb zum Artikel: Zwei in einem Job: Persönliche Assistenz
Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung
Vergiss bitte nicht das Laissez-faire- Prinzip, nach dem bisher gehandelt wurde. Trotz eindeutiger gesetzlicher Regelungen wurde systemisch in großem Stil über bisher 12 Jahre (unter "Aufsicht" der Behörden) gegen bestehende Gesetze verstoßen. Ich wurde von einem großen "renommierten" WG-Betreiber kürzlich auf 20.000 Euro wegen Rufschädigung durch angebliche "Verleumdungen" verklagt, weil ich genau diesen Unrechtsstatus und die damit verbundenen realen Gefährdungen und tatsächlichen Schädigungen aufzeigte. Was kommt erst in Gang, wenn dieses Gesetz in Kraft ist. Ich habe absolut kein Vertrauen in "Aufsichtsbehörden", die zugleich Kostenträger sind und dem Ökonomismus frönen, wo es nur geht (da wo niemand aufschreit)!
Es ist nicht egal, mit welchem Grundwissen und Erfahrung an einer intensiv pflegebedürftigen Person Pflegemaßnahmen durchgeführt werden (ich rede nicht von "Unterstützung"), die sich nicht dazu äußern kann und diese selber auch nicht merkt, wenn eine Abwärtsspirale in Gang kommt. Dies gilt gerade auch für die Grundpflege, die Nahrungsaufnahme und sonstige alltäglichen Verrichtungen.
Dieser illegale Pflegeheimbetrieb wird auch trotz dieser Novelle noch lange weitergehen, bis der Großteil der etwa 20.000 BetreuerInnen dieses Ausbildungsmodul (das viel zu kurz und oberflächlich ist) absolvieren konnte. Lies bitte genau, was ich schrieb. es geht mir um die, die sich nicht äußern können. Im Interesse selbstkompetenter Menschen stimme ich einer Lockerung der pflegerechtlichen Zugangsbestimmungen noch viel weitgehender zu. Nach dem Selbstbestimmungsrecht soll nur der Betroffene bestimmen können, wer seinen Body wie und wann pflegt. Persönliche Assistenz, also die Achtung der Selbstbestimmung, wäre auch in jeglichen Einrichtungen die richtige Lösung. Aber genau das ist z.B. mit dieser Novelle explizit ausgeschlossen worden. Ich werde noch sehr viel ausführlicher dazu Stellung nehmen und hoffe, dass ich langsam auch von dir, von BIZEPS und Herrn Huainigg verstanden werde.
Charlotte schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung
Ein schwerst pflegeabhängiger Mensch, der sich absolut nicht äußern kann, darf also jetzt von einem Maurer, der schnell mal einen 100 Std. Kurs (ohne Erste Hilfe!) absolviert hat (womöglich ohne Prüfung und ohne Kontrolle, ob alles überhaupt verstanden wurde ...) versorgt und gepflegt, sondenernährt werden (die "Diplomierte" ist eh "erreichbar" - vielleicht ist sie nur pro forma halbtags angestellt, weil es eben das Gesetz verlangt, und dann eben für 150 Klienten zuständig ...)
Sogar ein einfacher Sanitätsgehilfe muss für seinen Beruf mehr als 100 Std. lernen! Eine Katastrophe bahnt sich an!
Wie ist es möglich, dass jemand, der aus eigener Erfahrung wissen müsste, wie es ist, wenn jemand, der einen nicht kennt, pflegerisch versorgt, solche Bestimmungen durchsetzen will?
Ich finde, der Mensch und seine Sicherheit sollte doch einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen als eine den Behörden und Einrichtungsbetreibern gefällige Sparmassnahme!
Martin Ladstätter schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung
Viele der Dinge, die jetzt gesetzlich erlaubt werden, wurden sowieso in der Praxis gemacht und diese Legalisierung (mit klaren Festlegungen) hilft allen. Den Betroffenen, die jene Dinge nun ganzheitlicher bekommen, die sie brauchen, genauso wie den DienstnehmerInnen, die nicht mehr in Grauräumen handeln müssen.
Die GuKG-Novelle 2009 wird daher von mir sehr begrüßt und ich hoffe, dass sie umgehend im Sinne aller beschlossen wird. Unsinnigkeiten, wie sie Franz-Joseph hervorragend in http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9801 beschrieben hat, hätten nie eingeführt werden dürfen. Nun werden Sie hoffentlich bald abgestellt und jene, die sich dafür eingesetzt haben (wie beispielsweise auch BIZEPS), sind darüber froh.
Es stimmt NICHT, dass der Sparwille die Motivation für die geplante Änderung ist. Es ist der Menschenverstand und die Hoffnung auf eine praxistauglichere Lösung, im Sinne der betroffenen Menschen.
Gerhard Lichtenauer schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung
Aus meiner Sicht ist es ein Angriff auf das Menschenrecht auf körperliche Integrität und Unversehrtheit und Gesundheit behinderter Menschen und steht damit im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention sowie einer Reihe weiterer Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen.
Mit der GuKG-Novelle 2009 in der derzeit vorliegenden Form ist die Gesundheit, die Lebensqualität und das ganzheitliche Wohl behinderter Menschen in den höchste Pflegestufen, mit medizinischem Pflegebedarf und stark beeinträchtigten Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten in Langzeit-Pflegeeinrichtungen einer schleichenden Gefährdung ausgesetzt.
Nicht politische Verantwortung, sondern politischer Sparwille zu Lasten der Schwächsten stand Pate zu diesem Coup mit dem Abänderungsantrag. Die "Büchse der Pandora" weiterer Ökonomisierungen zu Lasten hilfloser und wehrloser Menschen wird damit geöffnet. Weitere Stellungnahmen und Ausführungen werden demnächst unter http://katja.at/tag/gukg veröffentlicht.
Franz Wolfmayr schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung
Franz-Joseph Huainigg schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung
Gertrude Sladek schrieb zum Artikel: Schweiz: Sterbehilfe erneut in Diskussion
Es muss ja nicht so düster kommen :-), machen Sie sich doch net schon jetzt fertig;-)!
Wie es einmal kommt, das können wir niemals wissen, denn die göttliche Vorsehung befindet sich weit weit über unser aller Vorstellungsvermögen und seine Liebe, Barmherzigkeit und Fürsorge sind weitaus besser, als beispielsweise die Dienste von "Exit" und "Dignitus".
Ich weiss, wovon ich spreche; ich hätte mir das auch nie gedacht und daher ergeht mein Dank jetzt einmal an Jesus Christus, der das so gefügt hat und an einen Menschen, der es ganz anders macht als die beiden Schweizer Unternehmen. Also, daher, jetzt, ich will noch nicht namentlich:
Du bist der beste Mensch der Welt und das ist unsere unvorstellbare und wahre Geschichte, und zwar ausschließlich unsere!
Gertrude Sladek schrieb zum Artikel: Schweiz: Sterbehilfe erneut in Diskussion
---Zitat Ende---
Das sieht wohl ganz nach Reaktion auf etwas aus, das den eigenen ausschließlichen Geschäftsinteressen widerspricht und deren profitable Weiterführung gefährdet. So reagieren Menschen, wenn es um den finanziellen Aspekt geht.
Ist es nicht bestürzend, wie uns die Geschäftstüchtigkeit einer dieser Vereine durch das Töten zweier Menschen auf einem Parkplatz vor Augen geführt wurde? Wer bei so viel "Ethik" noch ernsthaft an humanitäre Beweggründe glaubt, dem muss das Verständnis von jeglicher Realität und auch die Wertschätzung für sein eigenes Leben - wie physiologisch krank auch immer - abhandengekommen sein. Nachdem das ein Thema ist, das jeden von uns einmal betreffen kann, sollten wir uns daher tunlichst darum bemühen, menschenwürdig, respektvoll und liebevoll miteinander umzugehen,
a) solange die Zeiten noch rosig sind und wir das Leben als solches auch noch genießen können, denn
b) dann wird auch der letzte Abschnitt nicht so düster werden, auf dass man sich so verzweifelt wiederfinden muss, um sich auch im Sterben noch so erniedrigen lassen zu müssen.
Ein Zeit seines Lebens gedemütigtes und erniedrigtes Leben gipfelt nicht selten exakt in dieser Beschaffenheit seines Abschlusses, weil es hier nichts Anderes kennengelernt hat. Also: Klassische Schlussfolgerung "Exit" und "Dignitus" führen nur das fort, was die meisten Betroffenen ohnehin schon hinlänglich kennen; der einzige Unterschied ist lediglich die letzte Konsequenz und auch seine bestens "verkauften" Beweggründe sind nur die Fortsetzung dessen, wie mit behinderten und chronisch kranken Menschen ein Leben lang umgegangen wird.
Wolfmayr Franz schrieb zum Artikel: Huainigg: GuKG-Novelle trägt den Lebensbedürfnissen behinderter Menschen Rechnung
Es gibt nicht genügend BehindertenbetreuerInnen, die mit der Nachschulung UBV diese Tätigkeiten übernehmen könnten.
Im Begutachtungsentwurf der Novelle war auch vorgesehen, dass weitere Berufsgruppen diese UBV Ausbildung absolvieren und damit bei der Basisversorgung unterstützen dürfen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen angeblich weil Berufsgruppen wie PsychologInnen sich dagegen ausgesprochen haben) ist das nun nicht möglich.
Daher orientiert sich diese gesetzliche Regelung wieder nicht weit genug am Bedarf der Menschen mit Behinderung, sondern an anderen Interessen. Eine nächste Novelle muss somit rasch auf den Weg gebracht werden.
Dr Gernot Neuwirth schrieb zum Artikel: Schweiz: Sterbehilfe erneut in Diskussion
Gerhard B. schrieb zum Artikel: OÖ: Kontrollor warf behindertes Mädchen aus Zug - Eltern suchten stundenlang
SiMmA schrieb zum Artikel: Uni-Proteste in Österreich: Die Forderungen
rollstuhl100 schrieb zum Artikel: 21. Accessibility-Stammtisch: Mobile Web - die nächste Accessibility Revolution?
Miriam schrieb zum Artikel: USA: Behinderte Stars in Hollywood
Isabella Aigner schrieb zum Artikel: Manchmal wird angenommen, dass es nur sehr wenige gehörlose Menschen gibt.
Alexander Korobko schrieb zum Artikel: Sie suchen eine Adresse?
Erich Lahner schrieb zum Artikel: Volksbegehren Pflegeamnestie
Manfred Pisecky schrieb zum Artikel: Stellungnahme zur Diskussion zwischen Integration Wien und Helene Jarmer
Manner schrieb zum Artikel: Gericht stellt fest: Zustände in Wiener Psychiatrie "wirklich katastrophal"