Veränderungsprozess im Konradinum muss starten!

Seit Herbst letzten Jahres ist die Öffentlichkeit durch viele Medienberichte über den dringenden Handlungsbedarf im Konradinum bestens informiert. Ein Kommentar.

Konradinum
Land Salzburg

Die Kontrolltätigkeit der Bewohnervertretung und die Menschenrechtsprüfungen durch die Besuchskommission der Volksanwalt zeigten ein düsteres Bild von – insbesondere strukturellen – Mängeln, die der Träger Land Salzburg zu verantworten hat.

Der Landtag hat nun die Reißleine gezogen, das Erarbeiten eines neuen Betreuungskonzepts und den Neustart durch Neubau mit einem privaten Träger beschlossen.

Noch bleibt es bei politischen Ankündigungen, ergänzt um erste Verbesserungen für die KonradinumsbewohnerInnen, etwa heilpädagogische Angebote. Das Engagement des Personals wird weiterhin erforderlich sein und sollte auch in der Änderungs- und Übergangsphase unterstützt werden.

Österreich hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2008 verpflichtet. Diese menschenrechtlichen Standards müssen Leitlinie neuer Konzepte sein. Derzeit gibt es hier massive Lücken, beispielsweise in Bezug auf Artikel 19, die notwendigen Bemühungen um De-Institutionalisierung sowie das Recht auf eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft.

Diese notwendige Neuorientierung lässt sich nicht durch einen einfachen Neubau der Landeseinrichtung bewältigen. Zielgruppen müssen klarer als jetzt definiert sein und ein adäquates Angebot bereitstehen. Ein aktives und räumlich getrenntes Tagesangebot stellt einen Mindeststandard dar, wie auch individuelle Förderung und persönliche Assistenz.

Dieser Veränderungsprozess muss dringend starten und transparent verlaufen. Die BewohnerInnen sind aktiv und mit entsprechender Unterstützung einzubeziehen, aber auch ExpertInnen sowie die SachwalterInnen als gesetzliche VertreterInnen müssen zum Gelingen der herausfordernden Veränderung schon bei den ersten Planungsschritten einbezogen werden.

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