Verfassungsgerichtshof fordert Akten in Schulzeitverlängerungsfall

Die Familien Mühlbacher und Riebenbauer haben den Verfassungsgerichtshof angerufen, um für ihre Kinder mit Behinderung das Recht auf zwölf Schuljahre zu erkämpfen. Der Verfassungsgerichtshof greift das Thema nun auf.

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Derzeit dürfen Kinder mit Lernbehinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf nur neun Pflichtschuljahre und ein Wiederholungsjahr die Schule besuchen.

Weiterführende Schuljahre müssen von der Schule und der Bildungsdirektion genehmigt werden, was in Wien in den letzten Jahren oft verweigert wurde. Ab Herbst 2023 soll es besser werden, kündigte der Wiener Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr an.

„Mittels Verfassungsklage wollen sie, vertreten von Rechtsanwalt Wolfram Proksch, erreichen, dass auch Kinder und Jugendliche mit intellektueller Behinderung bis zu zwölf Jahre in die Schule gehen dürfen“, schreibt Nina Horacek im Falter.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun eine erste Reaktion gezeigt und das Bundesverwaltungsgericht sowie die Bildungsdirektion Wien aufgefordert, alle Akten zu den Verfahren innerhalb von acht Wochen bereitzustellen.

Der Anwalt der Familien, Wolfram Proksch, sieht darin einen ersten Erfolg:

Damit haben wir zumindest einmal die Eingangshürde genommen. Der nächste große Schritt wäre die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens.

Er hofft auf eine rasche Entscheidung, da eine späte Anerkennung der Rechte für die betroffenen Kinder wenig hilfreich wäre.

Anton Riebenbauers Mutter, Karin Riebenbauer, äußerte ihre Hoffnungen:

Ich freue mich über die rasche Reaktion des Höchstgerichts, weil das bedeutet, dass Anton vielleicht doch zwölf Jahre in der Schule lernen kann und damit bessere Chancen auf ein möglichst eigenständiges Leben hat.

Trotz breiter Unterstützung aller anderen Parlamentsparteien hat die türkis-grüne Bundesregierung bisher nicht beschlossen, dass Kinder mit Behinderungen automatisch länger in die Schule gehen dürfen.

Die betroffenen Familien hoffen nun, dass der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahrens einleitet.

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